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Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Die Fahrberechtigung mit Deiner ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine) erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland. Damit Du danach noch weiter in Deutschland fahren darfst, musst Du deinen Führerschein umschreiben lassen. Ob du für die Umschreibung eine Theorie- und/oder Praxisprüfung ablegen musst, erfährst du bei uns im Büro. Oder Du kontaktierst uns einfach über das Kontaktformular.

 
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