E wie Anhängerführerschein
Seit 1999 ist für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 4.250 kg ein eigener Anhängerführerschein nötig.
Fahrer*innen, die ihren Führerschein bis 1999 bestandenhaben, benötigen keine Anhängerfahrerlaubnis, um mit Anhänger zu fahren.
Anhängerführerscheine gibt es für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Sie sind gekennzeichnet durch den Zusatz E.
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