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E wie Anhängerführerschein


Seit 1999 ist für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis zu 4.250 kg ein eigener Anhängerführerschein erforderlich.


Gut zu wissen:
Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben, benötigen keine zusätzliche Anhängerfahrerlaubnis, um mit Anhänger zu fahren.


Der Anhängerführerschein ist für verschiedene Fahrerlaubnisklassen erhältlich und wird durch den Zusatz E gekennzeichnet.

Interessiert?

Lass dich in unserer Filiale ausführlich beraten – wir informieren dich gerne über alle Details!

 
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